Fragen zum Ankauf von Immobilien der Vonovia

Am 24.4.2024 titelte der RBB, dass die HOWOGE 4.495 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Bezirk Lichtenberg von der Vonovia erworben hat.

Zu dieser Transaktion bitte ich um folgende Informationen:

- Wie viele m² haben die 4.495 Wohnungen insgesamt?
- Wie hoch ist der durchschnittliche Kaufpreis pro m² der 4.495 Wohnungen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. April 2024
  • Frist
    1. Juni 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 24.…
An HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zum Ankauf von Immobilien der Vonovia [#307620]
Datum
27. April 2024 18:08
An
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 24.4.2024 titelte der RBB, dass die HOWOGE 4.495 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Bezirk Lichtenberg von der Vonovia erworben hat. Zu dieser Transaktion bitte ich um folgende Informationen: - Wie viele m² haben die 4.495 Wohnungen insgesamt? - Wie hoch ist der durchschnittliche Kaufpreis pro m² der 4.495 Wohnungen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307620/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Sehr geehrte Damen und Herren, diese E-Mail-Adresse ist nicht mehr gültig. Ihre E-Mail wird daher nicht bearbeit…
Von
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Betreff
Unzustellbar Fragen zum Ankauf von Immobilien der Vonovia [#307620]
Datum
27. April 2024 18:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, diese E-Mail-Adresse ist nicht mehr gültig. Ihre E-Mail wird daher nicht bearbeitet und auch nicht weitergeleitet. Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen an <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe vollständiger Kontaktdaten: - Vor- und Zuname des Mieters - vollständige Anschrift - Mietvertragsnummer, falls vorhanden Alle Interessenten können sich unter www.howoge.de und in unserer App "meine HOWOGE" über unsere Wohnungsangebote informieren. Sollten passende Wohnungsangebote vorhanden sein, können Sie sich online darauf bewerben. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. Mit freundlichen Grüßen