Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts
Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die seit Juli 2023 wieder in der Ukraine wohnhafte und die Grenze bis auf Weiteres nicht passieren könnende Klägerin (s. eine ihrer Anfragen an Ihre Gerichtsverwaltung z. B. hier: https://fragdenstaat.de/a/273324) in teilweise abgeschlossenen (sowie laufenden) Verfahren an Ihrem - Aktenzeichen gerne schon ein halbes Jahr und länger nach Klageeingang in ihrem Fall nicht vergebenden - Gericht nach der Flucht der ukrainischen Staatsbürgerin aus Deutschland im Zuge von Leistungseinstellungen, Unterlassen von Aktenzeichenvergaben durch Ihr Gericht und im Wissen der Richterschaften in mehreren Abteilungen Ihres und eines anderen Sozialgerichts erfolgten Ankündigung der Ausweisung der ukrainischen Staatsbürgerin in die Russ. Föderation nach vorausgegangenen Korruptionsverdachtsmeldungen der Betroffenen, auf die bereits im Ausländeramt Köln vor und nach Verhaftungen von Gruppenleitungen (laut WDR) gerne ein halbes Jahr und länger nicht reagiert worden war.
Sollten Sie Namen anlasslos erfragen, so kann der Name der Klägerin mitgeteilt werden. Ansonsten und in dem Fall werden Sie selbst beim Namen zitiert, in EU-Organen.
Bitte geben Sie schon einmal dieses Zeichen an: C 149/23
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Datum21. Februar 2024
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26. März 2024
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- 4. März 2024 08:48
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- AW: Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts [#300793]
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- 4. März 2024 10:03
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- AW: Anweisungen zum Unterlassen des Versands von Akten zur Akteneinsicht in die Ukraine an die Klägerin durch mehrere Kammern Ihres Gerichts [#300793]
- Datum
- 27. April 2024 13:33
- An
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