Vertrag des "Kölner Dieselnetz"-Verkehrsvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2033

- Den Verkehrsvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2033 welcher die Linien

RB/RE 22; RB 24 Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier (Eifelstrecke)
S 23 Bad Münstereifel – Euskirchen – Bonn Hbf (Voreifelbahn)
RB 25 Lüdenscheid – Gummersbach – Köln (Oberbergische Bahn)
RB 30 Bonn Hbf – Remagen – Ahrbrück (Ahrtalbahn); liegt in Rheinland-Pfalz

umfasst welche laut Ihrer aussage zum „Kölner Dieselnetz“ gehören.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vertrag des "Kölner Dieselnetz"-Verkehrsvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2033 [#185197]
Datum
23. April 2020 14:46
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Verkehrsvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2033 welcher die Linien RB/RE 22; RB 24 Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier (Eifelstrecke) S 23 Bad Münstereifel – Euskirchen – Bonn Hbf (Voreifelbahn) RB 25 Lüdenscheid – Gummersbach – Köln (Oberbergische Bahn) RB 30 Bonn Hbf – Remagen – Ahrbrück (Ahrtalbahn); liegt in Rheinland-Pfalz umfasst welche laut Ihrer aussage zum „Kölner Dieselnetz“ gehören.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185197 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag des "Kölner Dieselnetz"-Verkehrsvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2033“ [#185197] [#185197]
Datum
9. Juli 2020 12:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ca 1 Monat und 2 Wochen vergingen und ich keine Antwort erhielt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 185197.pdf Anfragenr: 185197 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag des "Kölner Dieselnetz"-Verkehrsvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2033“ [#185197] [#185197]
Datum
10. Juli 2020 06:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre email vom 9.7.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.4…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre email vom 9.7.2020
Datum
14. Juli 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.4-6247/20 ________________________________ Sehr geehrter Herr Koch, in Ihrer o.g. email bitten Sie mich um Vermittlung. Dies tue ich gerne, bitte Sie zunächst jedoch erneut darum, selbst noch einmal "nachzuhaken". Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für allgemeine Schreiben, zu denen auch erste Erinnerungsschreiben zu zählen sind, weder zuständig sind noch über die Kapazitäten verfügen. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185197] Sehr geehrte Mitarbeiterin Christine Weggen, meine Informationsfreiheitsanf…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185197]
Datum
27. August 2020 16:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Mitarbeiterin Christine Weggen, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag des "Kölner Dieselnetz"-Verkehrsvertrag mit Laufzeit bis Dezember 2033“ vom 23.04.2020 (#185197) wurde von Ihnen nicht vermittelt. Die Frist zur Bearbeitung meiner Anfrage ist mittlerweile um 94 Tage überschritten und dennoch unternehmen sie nichts. Ich bin gesetzlich nicht verpflichtet "nachzuhaken". Dazu gibt es nach meinem bisherigen Stand auch keine Dienstanweisung an Ihnen dies von den Menschen zu erwarten. Ich bin nicht vom Gesetz her dazu verpflichtet den Behörden welche nicht reagieren hinterher zu rennen und herum zu betteln meine IFG-Anfrage zu bearbeiten. Meine IFG-Anfrage ist gemäß Zustellbestätigung bei der zuständigen Stelle erfolgreich zugegangen. Warum vermitteln Sie nicht? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185197 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185197] Sehr geehrter Herr Koch, Sie beziehen sich auf einen konkreten Vorgang bei …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185197]
Datum
28. August 2020 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beziehen sich auf einen konkreten Vorgang bei der LDI NRW, den ich nicht ohne Weiteres zuordnen kann. Bitte teilen Sie mir noch das Aktenzeichen mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schulte-Zurhausen Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: 0211-38424-65 Tel: 0211-38424-10 E-Mail: referat-2@ldi.nrw.de www.ldi.nrw.de [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Thorsten Koch
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185197] Sehr geehrte Mitarbeiterin Jutta Schulte-Zurhausen, danke für die schnelle …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre email vom 9.7.2020 [#185197]
Datum
28. August 2020 11:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Mitarbeiterin Jutta Schulte-Zurhausen, danke für die schnelle Rückmeldung. Meine Anfrage war die ganze zeit öffentlich und ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-des-kolner-dieselnetz-verkehrsvertrag-mit-laufzeit-bis-dezember-2033/ Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185197 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]