Ringtausch-Vereinbarung im zweiten juristischen Staatsexamen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Vereinbarungen, Verträge, Konzeptpapiere, Präsentationen, Memorandi und Korrespondenz zwischen dem GPA und anderen Prüfungsämtern, Ministerien und anderen Gremien (z.B. Justizministerkonferenz) zur Einrichtung, Ablauf und Bedingungen des Ringtauschs in der zweiten Staatsprüfung (einschließlich etwaigen Länderumfragen). Ausgenommen von der Anfrage sind Informationen, die noch laufende Prüfungsverfahren betreffen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Das GPA ist informationspflichtig (vgl. Verfahren nach dem Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Informationsfreiheit 2022/2023, S. 70 f.).

Ausnahmen nach dem HmbTG greifen nicht ein. Insbesondere gefährdet eine Offenlegung der Ringtauschbedingungen weder die Prüfungssituation noch öffentliche (Landes-)Interessen. Das Vorliegen eines Ringtauschs ist nämlich gemeinhin bekannt, die Details, etwa zu Nutzungsrechten der empfangenden Prüfungsämter, bringen Prüflingen keine Vorteile und gefährden nicht den Ringtausch insgesamt. Laufende Prüfungsverfahren sind von der Anfrage ausdrücklich ausgenommen.

Im Übrigen wäre insoweit für betroffene Dokumente eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und ggf. zu schwärzen, "soweit" (vgl. etwa § 6 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 HmbTG) Ausnahmetatbestände für einschlägig erachtet werden.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. April 2024
  • Frist
    1. Juni 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusen…
An Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ringtausch-Vereinbarung im zweiten juristischen Staatsexamen [#307595]
Datum
27. April 2024 08:36
An
Prüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Vereinbarungen, Verträge, Konzeptpapiere, Präsentationen, Memorandi und Korrespondenz zwischen dem GPA und anderen Prüfungsämtern, Ministerien und anderen Gremien (z.B. Justizministerkonferenz) zur Einrichtung, Ablauf und Bedingungen des Ringtauschs in der zweiten Staatsprüfung (einschließlich etwaigen Länderumfragen). Ausgenommen von der Anfrage sind Informationen, die noch laufende Prüfungsverfahren betreffen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Das GPA ist informationspflichtig (vgl. Verfahren nach dem Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Informationsfreiheit 2022/2023, S. 70 f.). Ausnahmen nach dem HmbTG greifen nicht ein. Insbesondere gefährdet eine Offenlegung der Ringtauschbedingungen weder die Prüfungssituation noch öffentliche (Landes-)Interessen. Das Vorliegen eines Ringtauschs ist nämlich gemeinhin bekannt, die Details, etwa zu Nutzungsrechten der empfangenden Prüfungsämter, bringen Prüflingen keine Vorteile und gefährden nicht den Ringtausch insgesamt. Laufende Prüfungsverfahren sind von der Anfrage ausdrücklich ausgenommen. Im Übrigen wäre insoweit für betroffene Dokumente eine Einzelfallprüfung vorzunehmen und ggf. zu schwärzen, "soweit" (vgl. etwa § 6 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 HmbTG) Ausnahmetatbestände für einschlägig erachtet werden. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307595/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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