Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik durch die Krankenhausaufsicht

Anfrage an: Landkreis Aurich

Bericht der Krankenhausaufsicht über die Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich am 21.2.24.
Ich beziehe mich auf die öffentliche Aussage von Herrn Landrat Meinen in der Kreistagssitzung am 7.3.24, in der die Berichtsergebnisse vorgestellt wurden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
Walter Zuber
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bericht der Krankenhausaufsicht über di…
An Landkreis Aurich Details
Von
Walter Zuber
Betreff
Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik durch die Krankenhausaufsicht [#304033]
Datum
24. März 2024 17:57
An
Landkreis Aurich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht der Krankenhausaufsicht über die Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich am 21.2.24. Ich beziehe mich auf die öffentliche Aussage von Herrn Landrat Meinen in der Kreistagssitzung am 7.3.24, in der die Berichtsergebnisse vorgestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Zuber Anfragenr: 304033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304033/ Postanschrift Walter Zuber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Zuber
Walter Zuber
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik durch die Krankenhausaufsicht“ vom …
An Landkreis Aurich Details
Von
Walter Zuber
Betreff
AW: Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik durch die Krankenhausaufsicht [#304033]
Datum
27. April 2024 09:41
An
Landkreis Aurich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik durch die Krankenhausaufsicht“ vom 24.03.2024 (#304033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Zuber

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Landkreis Aurich
wg. Aktenauskunft Sehr geehrter Herr Zuber, per Mail vom 24. März 2024 haben Sie eine Aktenauskunft bzw. die Zuse…
Von
Landkreis Aurich
Betreff
wg. Aktenauskunft
Datum
8. Mai 2024 15:26
Status
image001.jpg
5,7 KB
image002.jpg
15,3 KB


Sehr geehrter Herr Zuber, per Mail vom 24. März 2024 haben Sie eine Aktenauskunft bzw. die Zusendung des Berichts der Krankenhausaufsicht über die Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich beantragt. Ihr Antrag bezieht sich hierbei auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) sowie auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG). Das NUIG regelt gemäß § 1 den Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie die Verbreitung von Umweltinformationen. Das VIG bezieht sich nach § 1 auf Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Für den vorliegenden Antrag auf Aktenauskunft finden die von Ihnen dargelegten Rechtsgrundlagen auf Grund der Thematik keine Anwendung. Zudem besteht auch kein Anspruch aus weiteren gesetzlichen Vorschriften. Die Zusendung des Berichts der Krankenhausaufsicht über die Prüfung der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich ist folglich nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen