Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen
Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten
53°09'58.8"N 8°42'46.9"E
Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).
Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).
Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen).
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können.
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.
Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum27. Januar 2024
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1. März 2024
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]
- Datum
- 27. Januar 2024 21:24
- An
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
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- Briefpost
- Betreff
- Gebührenankündigugn
- Datum
- 29. Januar 2024
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]
- Datum
- 1. März 2024 10:20
- An
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
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- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
- Betreff
- 20240423_AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]_Sachstandsmitteilung
- Datum
- 23. April 2024 14:44
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 20240423_AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]_Sachstandsmitteilung [#298528]
- Datum
- 26. April 2024 09:57
- An
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
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- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
- Betreff
- 20240426_AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]_Sachstandsmitteilung [#298528]_02
- Datum
- 26. April 2024 11:01
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: 20240426_AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]_Sachstandsmitteilung [#298528]_02 [#298528]
- Datum
- 26. April 2024 13:43
- An
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
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- Von
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
- Betreff
- 20240429_AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]_hier - Ihr Antrag auf Gebührenerlass
- Datum
- 29. April 2024 15:11
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 20240429_AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]_hier - Ihr Antrag auf Gebührenerlass [#298528]
- Datum
- 5. Mai 2024 21:09
- An
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
- Betreff
- 20240506_AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Bremen [#298528]_hier - Einstellung des Verfahrens [#298528]
- Datum
- 6. Mai 2024 08:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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