Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs, Pritzwalk

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs
Havelberger Str. 15, 16928 Pritzwalk, Deutschland

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    8. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs, Pritzwalk [#295811]
Datum
30. Dezember 2023 08:32
An
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs Havelberger Str. 15, 16928 Pritzwalk, Deutschland 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295811/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs, P…
An Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs, Pritzwalk [#295811]
Datum
6. Februar 2024 12:47
An
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs, Pritzwalk“ vom 30.12.2023 (#295811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist bereits eingegangen und wird bearbeitet. Gemäß § 5 Abs.…
Von
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs, Pritzwalk [#295811]
Datum
6. Februar 2024 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist bereits eingegangen und wird bearbeitet. Gemäß § 5 Abs. 1 VIG sind Dritte, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden, am Verfahren zu beteiligen und gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz anzuhören. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird der Inhaber des Lebensmittelunternehmens zu der von Ihnen beantragten Herausgabe von Informationen angehört. Die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag beträgt somit gemäß § 5 Abs. 2 VIG zwei Monate. Der Bescheid über Ihren Antrag wird Ihnen aus Datenschutzgründen postalisch zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Bescheid 1. Dem Antrag auf Herausgabe folgender Informationen wird stattgegeben: • Termine der letzten beiden Kont…
Von
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Herausgabe folgender Informationen wird stattgegeben: • Termine der letzten beiden Kontrollen • Kontrollblätter Lebensmittelüberwachung von den Kontrollen. Zimmer-Nr. 211 2. Die Information erfolgt durch schriftliche Mitteilung an Ihre Postanschrift nachdem die Entscheidung dem betroffenen Dritten bekannt gegeben und diesem eine Frist von bis zu 14 Tagen eingeräumt worden ist. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Informationszugang zu Ihrem Antrag vom 30.12.2023 auf die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinforma…
Von
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
29. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
zu Ihrem Antrag vom 30.12.2023 auf die Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG zum Unternehmen Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs Havelberger Str. 15 16928 Pritzwalk erhalten Sie hiermit die gewünschten Informationen • Datum der letzten beiden Kontrollen: 03.02.2022 und 14.09.2023 • Bei den Kontrollen am 03.02.2022 und 14.09.2023 gab es keine Beanstandungen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#295811]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Hau…
An Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#295811]
Datum
8. März 2024 05:20
An
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Gaststätte Deutsches Haus - Zum Knieperfuchs, Pritzwalk“ vom 30.12.2023 (#295811) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
AW: Bescheid [#295811] Sehr << Antragsteller:in >> Sie müssten bereits alle Informationen postalisch …
Sehr << Antragsteller:in >> Sie müssten bereits alle Informationen postalisch erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#295811] Guten Tag, meine Anmahnung zur Fristeinhaltung hat sich mit Ihrem Schreiben überschnitten. …
An Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#295811]
Datum
20. März 2024 10:50
An
Landkreis Prignitz - Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anmahnung zur Fristeinhaltung hat sich mit Ihrem Schreiben überschnitten. Vielleicht sollten Sie für zukünftige Verfahren doch erwägen, den elektronischen Versandweg zu nutzen. Dieser ist entgegen vieler Behauptungen durchaus rechtlich möglich und wird von einigen in der modernen heutigen Welt angekommenen Behörden anderer Landkreise auch schon genutzt. Überwinden Sie sich und kommen Sie endlich im heutigen digitalen Zeitalter an, dann brauchen Ihre Schreiben auch keine sechs Tage zur Zustellung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295811/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>