Kontrollbericht zu Bratwurstglöckle, Coburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bratwurstglöckle
Kleine Johannisgasse 5
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Stadt Coburg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bratwurstglöckle, Coburg [#240105]
Datum
5. Februar 2022 23:41
An
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bratwurstglöckle Kleine Johannisgasse 5 96450 Coburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Coburg - Ordnungsamt
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.02.2022, worin Sie um Preisgabe von…
Von
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Betreff
WG: [EXTERN] Kontrollbericht zu Bratwurstglöckle, Coburg [#240105]
Datum
7. Februar 2022 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.02.2022, worin Sie um Preisgabe von Informationen aus lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im Gewerbebetrieb „Bratwurstglöckle“, Kleine Johannisgasse 5, in 96450 Coburg, ersuchen. In Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den betroffenen Betrieb, widersprochen. Sollte der angesprochene Betrieb jedoch betroffen sein, ist er vor Auskunftserteilung an den Antragssteller zu beteiligen. Wir weisen darauf hin, dass sich in diesem Fall die Frist zur Auskunftserteilung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Auf Nachfrage des betroffenen Betriebes ist der Name und die Anschrift des Antragstellers offen zu legen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Wir fordern Sie deshalb auf, den in Ihrem Antrag erklärten Widerspruch gegen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, zu widerrufen. Ohne Rücknahme des Widerspruchs ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nach dem VIG nicht möglich. Freundliche Grüße