Coburger Convent

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welchen Ordnungswiedrigkeiten von Teilnehmer*innen der Pfingstkongreße 2018 und 2019 ist das Ordnungsamt nachgegangen? Bitte lassen Sie mir diese aufgeschlüsselt nach Jahren und Ordnungswiedrigkeiten zukommen. Falls nein bitte ich um eine Begründung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich habe ein berechtigtes Interesse an den Informationen, aufgrund von politischen Engagment.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchen Ordnun…
An Stadt Coburg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coburger Convent [#245837]
Datum
7. April 2022 19:25
An
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchen Ordnungswiedrigkeiten von Teilnehmer*innen der Pfingstkongreße 2018 und 2019 ist das Ordnungsamt nachgegangen? Bitte lassen Sie mir diese aufgeschlüsselt nach Jahren und Ordnungswiedrigkeiten zukommen. Falls nein bitte ich um eine Begründung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich habe ein berechtigtes Interesse an den Informationen, aufgrund von politischen Engagment. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245837/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.04.2022. Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten erfo…
Von
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Coburger Convent [#245837]
Datum
11. April 2022 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.04.2022. Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt innerhalb der Stadtverwaltung dezentral. Im Ordnungsamt wird bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nicht erfasst, ob diese von bestimmten Personengruppen begangen werden. Die Datenerfassung erfolgt einzelfallbezogen. Insoweit können wir Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht zukommen lassen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich möchte Sie dann bitten mir eine Liste alle Ordnun…
An Stadt Coburg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Coburger Convent [#245837]
Datum
13. April 2022 14:38
An
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich möchte Sie dann bitten mir eine Liste alle Ordnungswidrigkeiten zukommen zu lassen, welchen das Ordnungsamt Coburg in den Zeiträumen der Pfingstkongreße 2018 (18.05.18 bis einschließlich 21.05.19) und 2019 (07.06.19 bis einschließlich 10.06.19) nachgeganen ist zukommen zu lassen, unabhängig der Personengruppen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich habe ein berechtigtes Interesse an den Informationen, aufgrund von politischen Engagment. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245837/

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Stadt Coburg - Ordnungsamt
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf die Anlage. Freundliche Grüße
Von
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: [EXTERN] Coburger Convent [#245837]
Datum
19. April 2022 10:25
Status
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf die Anlage. Freundliche Grüße