Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz

Die Gutachten zur Anbindung der RB21 ab
Linnich an die Strecke Aachen-Mönchengladbach

und

Die Gutachten zur Anbindung Hückelhoven(Zentrum) an die Strecke Aachen-Mönchengladbach

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz [#218787]
Datum
20. April 2021 00:58
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gutachten zur Anbindung der RB21 ab Linnich an die Strecke Aachen-Mönchengladbach und Die Gutachten zur Anbindung Hückelhoven(Zentrum) an die Strecke Aachen-Mönchengladbach
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz“ vom …
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz [#218787]
Datum
3. Juni 2021 16:05
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz“ vom 20.04.2021 (#218787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz“ vom …
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz [#218787]
Datum
3. Juni 2021 16:05
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz“ vom 20.04.2021 (#218787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Zweckverband go.Rheinland
 Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Sache „Anbindung Hückelhoven an das Schienenn…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz [#218787]
Datum
7. Juni 2021 11:42
Status
Warte auf Antwort
 Sehr Antragsteller/in sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Sache „Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz [#218787]“ bezüglich des Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bitte ich Sie, die Frist zur Antwort auf Ihre Anfrage vom 20. April 2021 um drei Wochen zu verlängern. Begründung: Zu der in der Anfrage vom 20. April 2021 ersuchten Einsicht in das Gutachten „zur Anbindung der RB21 ab Linnich an die Strecke Aachen-Mönchengladbach“ war noch eine Rücksprache mit einer weiteren Stelle erforderlich. Diese war erst in der 22. Kalenderwoche möglich. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Vorfeld! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz“ [#218787]
Datum
19. Juni 2021 22:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/218787/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach der vom NVR gewünschten Frist Verlängerung immer noch keine Antwort wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 218787.pdf Anfragenr: 218787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218787/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Zweckverband go.Rheinland
 Az.: #218787 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG NRW - vom 20. April 2021 Anbindung Hückelhoven a…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
AW: Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz [#218787]
Datum
2. Juli 2021 14:23
Status
 Az.: #218787 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG NRW - vom 20. April 2021 Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz Das Gutachten zur Anbindung der RB21 ab Linnich an die Strecke Aachen-Mönchengladbach und Das Gutachten zur Anbindung Hückelhoven (Zentrum) an die Strecke Aachen-Mönchengladbach Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag auf Informationszugang zur Anbindung Hückelhoven an das Schienennetz vom 20. April 2021. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen: Ihr Antrag wird nach § 7 Abs. 1 IFG abgelehnt. Mit Ihrem Antrag vom 20. April 2021 haben Sie die Einsicht in • das Gutachten zur Anbindung der RB21 ab Linnich an die Strecke Aachen-Mönchengladbach und • das Gutachten zur Anbindung Hückelhoven (Zentrum) an die Strecke Aachen-Mönchengladbach erbeten. Diesem Begehren kann ich nicht stattgeben, da der Prozess der Entscheidungsfindung bis zum Abschluss der Entscheidung geschützt ist, um die Effektivität des Verwaltungshandelns zu gewährleisten. Die Ablehnung ist hier zwingend, weil die von Ihnen geforderte Einsichtgewährung einen Untersuchungsbericht betrifft und dieser der Vorbereitung einer behördlichen Entscheidung dient. Meine ablehnende Entscheidung beruht darauf, dass die interne Willensbildung ungestört ablaufen soll, damit eine funktionsfähige und neutrale Entscheidungsfindung sichergestellt ist. Bei den von Ihnen genannten Gutachten handelt es sich nicht um zwei verschiedene Gutachten, sondern um einen beide Anbindungen betreffenden Untersuchungsbericht „Lückenschluss RB21 Linnich - Hückelhoven-Baal“. Die Einsicht in den Untersuchungsbericht kann zu einer Beeinträchtigung der internen Beratungen führen. Sobald der Entscheidungsfindungsprozess darüber, ob die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Verlängerung der RB 21 zwischen Linnich und Hückelhoven-Baal sowie eine Verlängerung der RB 33 von Mönchengladbach nach Hückelhoven-Zentrum oder Hückelhoven-Ratheim geschaffen werden sollten, abgeschlossen ist, entfällt der hier geltend gemachte Ausschlussgrund, sodass ich Ihnen sodann gerne Einsicht in den Untersuchungsbericht gewähren werde. Gegen diese Entscheidung und soweit sie Sie sich in Ihrem Recht auf Informationsgewährung verletzt sehen, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf einzulegen. Mit freundlichen Grüßen