Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk

Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk sowie zu wiederholten An-Drohungen von Abschiebungen in die Russ. Föderation an Geflüchtete aus der Ukraine

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk [#303504]
Datum
18. März 2024 18:49
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk sowie zu wiederholten An-Drohungen von Abschiebungen in die Russ. Föderation an Geflüchtete aus der Ukraine
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303504/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für pflichtignorante Behörden wie Ihre Bezirksregierung! Die Informa…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk [#303504]
Datum
20. April 2024 17:10
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gesetzliche Fristen gelten auch für pflichtignorante Behörden wie Ihre Bezirksregierung! Die Informationsfreiheitsanfrage „Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk“ vom 18.03.2024 (#303504) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk [#303504]
Datum
24. April 2024 14:46
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk“ vom 18.03.2024 (#303504) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk [#303504]
Datum
29. April 2024 06:17
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit verarbeiteten Vorgängen unter 54/323-911383-ANH45/23-vosk“ vom 18.03.2024 (#303504) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf
RE: Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren i…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
RE: Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren i[<< Adresse entfernt >>..] [Ticket#14086881]
Datum
30. April 2024 11:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da im Zusammenhang mit Ihren Anfragen auch andere Personen regelmäßig in Erscheinung treten, bitte ich in Verweis auf das Urteil vom BVerwG vom 20.03.2024 (AZ: [1] 6 C 8.22) um Mitteilung einer zustellungsfähigen Adresse unter der auch der Name benannt wird. Nach dem Urteil sind anonyme IFG-Anträge unzulässig. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: RE: Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahr…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Alle Ihrer Behörde bekannten Aktenzeichen zu etwaigen disziplinar-, beamten- bzw. strafrechtlichen Verfahren i[<< Adresse entfernt >>..] [Ticket#14086881] [#303504]
Datum
30. April 2024 12:47
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die im Auftrag verfasste Nachricht der sonst weisungsfreien Beh. DSB der sonst gesetzesfristignoranten Behörde ist eingegangen und wird zitiert. Das Urteil des BVerwG ist nach dem relevanten Unionsrecht der DSGVO nicht einschlägig, da nicht höchstgerichtlich (ohnehin zustande gekommen im Verfahren des jenseits eines transparenten und unabhängigen Stellenbesetzungsverfahren "illegal" laut Verwaltungsrichter Engele im DLF im Amt platzierten Parteigenossen der Bundesinnenministerin, der vor dem BVerwG eine externe Anwaltskanzlei aus knappen Geldern engagieren ließ und eine Abgabe nach Art. 267 AEUV offenbar zu beantragen unterlassen hat, bis zur Entscheidung des BFH vom 12.12.23 sich gar für "petitionsähnlich" nach der DSGVO hielt, wie sein chancenloser Hessischer Kollege aus der DSGVO vor dem EuGH. Auf das unionsrechtliche Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO wird hingewiesen. Können Sie im Auftrag die nach EuGH vom 9.2.23 weisungsfreie Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO in Personalunion konsultieren?! Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH können und sollen alle mitgliedstaatlichen Stellen, einschl. Gerichte und natürlich Kontrollstellen nach DSGVO landesspezifische "Erforderlichkeiten' und Regelwerke ignorieren, wenn sie dem Unionsrecht der DSGVO zuwiderlaufen, und zwar ohne Abwarten von Änderungen auf dem Gesetzeswege oder über Verfassungsgericht. Ansonsten wird ein Verarbeitungsverbot nach Art. 77 DSGVO erwogen (das ist nicht mit Petitionsrecht zu verwechseln) bzw. eine Beschwerde an EU Organe. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 303504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303504/