Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen
- umgesetzt
- Gleichstellung
- Antidiskriminierung
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Praxis
- Federführung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Anfrage
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Stand des Regierungsvorhabens „Kommission zu Schwangerschaftsabbrüchen“
Anfrage erfolgreich, 3 Wochen, 4 Tage her
Abschlussbericht vorgelegt
Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht. In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.
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