Koalitionstracker

Aktionsplan für Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit

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Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag

„Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werden wir das Mietrecht, insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluieren und entgegensteuern. Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf.“

Quelle: 1

Bewertung
schlecht
Art der Umsetzung
Praxis
Frist
01.01.2030
Federführung
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Anfrage zum Vorhaben stellen

Beschluss des Aktionsplans in der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfolgt das EU-weite Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Damit dies gelingt, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen sowie Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Der heutige Beschluss des "Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit" (NAP) leitet den Prozess der strukturierten Zusammenarbeit aller Akteure ein.

Lenkungsausschuss gebildet - allerdings ohne Beteiligung wohnungsloser Menschen

Wie eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (Linke) ergab, wurde Ende März 2023 ein Lenkungskreis etabliert. Wohnungslose Menschen, um die es eigentlich gehen sollte in diesem Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit, sind dabei nicht beteiligt. Die Wohnungslosen_Stiftung regt an, das zu ändern.

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