Sehr geehrter Herr Haude,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Voraussetzungen einer IFG-/UIG-Anfrage sind nicht erfüllt. Gleichzeitig antworten wir Ihnen gerne auf Ihre Bürgeranfrage:
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris haben Deutschland und die EU sich verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, um die durchschnittliche globale Erwärmung auf 1,5° C zu begrenzen. Zu dieser Verpflichtung haben sich die Partner der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag bekannt und auf das 1,5°-Ziel richtet die Bundesregierung ihr klimapolitisches Handeln aus. Der Schutz des Klimas ist eines der prioritären Handlungsfelder der Bundesregierung. Auch die Minderung der Treibhausgasemissionen Deutschlands ist eine ressortübergreifende Aufgabe.
Die Minderungsziele für Deutschland sind im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschrieben: Bis 2030 werden wir die Treibhausgasemissionen um mindestens 65% gegenüber 1990 senken, bis 2045 um mindestens 88%. Im Jahr 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität erreicht sein und nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes folgen der international üblichen Reduktionslogik, ausgehend von den Emissionen im Jahr 1990. Dies gilt auch für die Klimaziele der EU. Kein in der internationalen Klimapolitik agierender Staat verfolgt den Ansatz eines Restbudgets, das aus den globalen Restbudgets des IPCC abgeleitet wird. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Gründen: Der IPCC ermittelt eine Bandbreite von Restbudgets in Abhängigkeit von Temperaturobergrenzen und Wahrscheinlichkeiten, diese einzuhalten. Bereits die Auswahl eines Budgets stellt eine normative und damit wissenschaftlich nicht ausreichend belastbare Entscheidung dar. Hinzukommen unterschiedliche Möglichkeiten der Verteilung, die extrem schwierig ist. International konnte durch die beteiligten Staaten kein Konsens erzielt werden, welche Aspekte Eingang finden sollten und nach welchen Kriterien die Verteilung auf nationale Budgets erfolgen sollte. Nicht zuletzt deckt der Ansatz nationaler Restbudgets die internationale Zusammenarbeit im Klimaschutz nicht ab. Diese spielt jedoch für das Übereinkommen von Paris, dessen Kern ein gemeinsames kooperatives Vorgehen ist, eine wichtige Rolle. Deutschland engagiert sich stark im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und unterstützt andere, v.a. auch wirtschaftlich schwächere Staaten bei einer Entwicklung, die klimafreundlich, gerecht und von sozialer Teilhabe geprägt ist.
Mit der von Bundesminister Habeck vorgestellten Klimaschutz-Eröffnungsbilanz vom 11. Januar 2022 hat die Bundesregierung offengelegt, dass die Vorgaben nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz mit den bisher beschlossenen klimapolitischen Maßnahmen weder kurz- noch mittelfristig eingehalten werden und es folglich eine Lücke zwischen den Reduktionszielen und den bisher beschlossenen Maßnahmen gibt. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass das Klimaschutzprogramm 2030 am Ziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55% bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 ausgerichtet ist. Es bildet also nicht das Ziel des im Sommer 2021 novellierten Bundes-Klimaschutzgesetzes einer Minderung von mindestens 65% ab. Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren zu wenig Fortschritte insbesondere beim Ausbau erneuerbarer Energien aber auch bei der Emissionsminderung innerhalb der Sektoren – vor allem im Bereich Verkehr und Gebäude - erzielt worden. Auch in den anderen Sektoren besteht akuter Handlungsbedarf.
Diesen neuen Rahmenbedingungen begegnet die Bundesregierung mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022, das sich derzeit in der Bundesregierung in Abstimmung befindet. Für das Klimaschutz-Sofortprogramm werden Maßnahmen in allen Sektoren zuzüglich sektorübergreifender Maßnahmen erarbeitet. Bereits jetzt wird deutlich, dass die Sektoren Verkehr und Gebäude in den nächsten Jahren weiterhin Schwierigkeiten haben werden, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen einzuhalten, weil Minderungsmaßnahmen erst zeitversetzt wirken.
Um diese unvermeidbare Zielverfehlung so gering wie möglich zu halten, werden derzeit weitere, zusätzliche Maßnahmen erarbeitet, die als Teil des Entwurfes des Klimaschutz-Sofortprogramms bis zum Sommer 2022 innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt sein sollen. Anschließend werden die Länder und Verbände beteiligt und der Expertenrat für Klimafragen nimmt Stellung zur THG-Minderungswirkung des Programms. Nach der Sommerpause ist der Beschluss des finalen Programms durch das Kabinett geplant.
Einzelne besonders eilige oder schnell umzusetzende Maßnahmen aus dem KSSP-Entwurf wurden mit dem sog. Energiesofortmaßnahmenpaket, zuvor „Osterpaket“ bereits durch das Kabinettbeschlossen.
Die Bundesregierung wird auf diesem Weg die Vorgabe des Koalitionsvertrages umsetzen, alle notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen im Rahmen des KSSP so auf den Weg zu bringen, dass alle wesentlichen Maßnahmen bis Ende 2022 umgesetzt sind.
Mit freundlichen Grüßen